1. Der Bereich des Jugendgruppenzeltplatzes Haddessen wird der Gruppe zur Nutzung überlassen. Er umfasst die Rasenfläche zwischen dem eingezäunten Schwimmbad und dem Grillplatz. Die offizielle Anmeldung der Gruppe nimmt ausschließlich der Trägerverein Süntelbad Haddessen e.V. vertreten durch Herm Henkel (Tel. 05151/ 8549, 05301/390, 0171/4892341, herm.henkel@t-online.de) an . Die Aufsicht im Schwimmbad ist ebenfalls weisungs- und kontrollberechtigt. Gruppen, die ausschliesslich die Grillhütte (bei Bedarf mit Lagerfeuerplatz und angrenzender Spielwiese) buchen wollen, wenden sich direkt an Steffen Rinne, Tel. 01604400011, email:SteffenRinne@gmx.de
  2. Um anderen interessierten Zeltgruppen entgegen kommen zu können, bitten wir um rechtzeitige Abmeldung. Bei Nichtnutzung einer Buchung der Grillhütte, bzw. des Gruppenzeltplatzes werden Ausfallgebühren gemäß Anlage fällig.
  3. Den benutzenden Gruppen des Zeltplatzes am Süntelbad Haddessen ist grundsätzlich die Benutzung der sanitären Anlagen des Bades gestattet. Um dieses auch außerhalb der Öffnungszeiten des Bades zu gewährleisten, wird dem jeweiligen Gruppenleiter ein Schlüssel für das Tor zwischen dem Zeltplatz und dem Bad ausgehängt.
  4. Die Schwimmbecken des Süntelbades dürfen außerhalb der Öffnungszeiten durch die Benutzer des Zeltplatzes unter keinen Umständen genutzt, die Beckenumrandung darf nicht betreten werden.
  5. Für die Benutzung des Jugendzeltplatzes ist ein Benutzungsentgelt in Höhe von 3,50 Euro pro Tag und Teilnehmer (An- und Abreise werden als 1 Tag gerechnet) zu zahlen. Der Betrag ist in bar vor der Abfahrt der Gruppe an der Schwimmbadkasse zu zahlen. Mindestens 8 Personen werden berechnet . Für die Nutzung der Grillhütte sind einmalig 25,00 Euro zu zahlen.Bei einer Gruppenstärke über 20 Teilnehmer kommen pro TN über 20 je 0,30 Euro dazu. Für Stromverbrauch werden 0,50 � pro Kwh berechnet.
  6. Die sanitären Anlagen sind in einem sauberen und ordentlichen Zustand zu halten und in Absprache mit dem Schwimmbadpersonal zu reinigen.
  7. Bei Ausfall der Stromanlage ist das Schwimmbadpersonal sofort zu verständigen.
  8. Die Benutzer stellen den Trägerverein Süntelbad Haddessen von etwaigen Haftungsansprüchen ihrer Bediensteten, Mitglieder oder Beauftragten, der Besucher ihrer Veranstaltungen und sonstiger Dritter für Schäden frei, die im Zusammenhang mit der Benutzung des Zeltplatzes einschl. der sanitären Anlagen und des Süntelbades Haddessen stehen. Die Benutzer verzichten ihrerseitsauf eigene Haftungsansprüche gegen den Trägerverein und für den Fall der eigenen Inanspruchnahme auf die Geltendmachung von Rückgriffansprüchen gegen den Trägerverein und deren Beauftragte. Von dieser Regelung bleibt die Haftung der Stadt als Grundstückseigentümer für den sicheren Bauzustand von Gebäuden gem. � 836 BGB unberührt.
  9. Die Benutzer haften für alle Schäden, die dem TSH an den überlassenen Einrichtungen, Geräten und Zugangswegen durch die Nutzung entsteht.
  10. Die Schranke ist nur im Notfall zu öffnen. Das Gelände innerhalb darf grundsätzlich nicht mit Kraftfahrzeugen befahren werden.
  11. Die beiliegende LärmschutzVO der Stadt Hess.-Oldendorf ist zu beachten. Ausnahmen davon sind gem. .� 6 rechtzeitig zu beantragen.
  12. Die Gruppenleiter sind dem Trägerverein gegenüber für die Einhaltung dieser Regelungen verantwortlich. Eine Nichtbeachtung kann den sofortigen Verweis vom Zeltplatz nach sich ziehen.
Trägerverein Süntelbad Haddessen Hess. Oldendorf, 17.03.2006